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Ehe und Familie

Im Bereich des Familienrechts liegt unser Tätigkeitsschwerpunkt auf der Beurkundung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen.  Wir entwerfen und beurkunden auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene Verträge. Eine neutrale Beratung aller Beteiligten ist für uns eine Selbstverständlichkeit.

Eheverträge

Das Gesetz knüpft an die Ehe­­­schließung verschiedene Folgen, die zum Teil während, zum Teil nach Beendigung der Ehe eingreifen. Sie lassen sich im Wesentlichen unter folgenden Stichworten einordnen: Güterstand, Un­ter­halt und Versorgung im Alter.

Diese gesetzlichen Regelungen können in einem Ehevertrag den jeweiligen persönlichen Ver­hält­nis­­sen angepasst werden. Dies hilft, bösen Überraschungen vor allem im Falle einer Scheidung vor­zu­beu­gen. Um eine unparteiische rechtliche Beratung sicherzustellen und weil wirtschaftlich sehr weit­ge­hen­de  Regelungen getroffen werden können, hat der Gesetzgeber für den Abschluss eines Ehe­ver­tra­ges die notarielle Beurkundung angeordnet. Ein Ehevertrag kann sowohl vor als auch nach Eingehung der Ehe geschlossen werden, also insbesondere zu einem Zeitpunkt, zu dem die Partner nicht an ein Scheitern ihrer Ehe denken und nur eine Regelung für die Absicherung auf­stel­len wollen. Der Vorteil liegt darin, dass in diesem Moment die Möglichkeit besteht, sachlich und ohne allzu große Emo­tio­nen eine Vereinbarung zu treffen, die dann im Falle der Trennung eine faire und für beide Seiten angemessene Regelung darstellt. 

Bei Eheverträgen handelt es sich häufig um sehr individuelle Gestaltungen. Zur Vorbereitung derartiger Urkunden empfiehlt sich daher eine umfassende persönliche Besprechung. Diese kann auch telefonisch erfolgen.

Scheidungsfolgenvereinbarungen

Scheidungsfolgenvereinbarungen bereiten eine absehbare Scheidung vor und können das Verfahren erheblich erleichtern. Die Eheleute haben es somit in der Hand, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen die Folgen der Scheidung zu regeln und einen fairen Ausgleich zu finden. Dabei kann es um Fragen des Zugewinnausgleichs, des Unterhalts, der Versorgung sowie um sonstige Folgen einer Scheidung gehen (z.B. im Hinblick auf Sorgerecht und Kindesunterhalt für gemeinsame Kinder).

Die Scheidungsfolgenvereinbarung erleichtert das gerichtliche Ehescheidungsverfahren. Das Familiengericht kann bei Vorliegen einer entsprechenden Vereinbarung die Ehescheidung in einem beschleunigten Verfahren aussprechen, das zudem wesentlich kostengünstiger ist. 

Wir beraten Sie in diesem Zusammenhang gern – fair und ausgewogen – und beurkunden ausgehandelte Scheidungsfolgenvereinbarungen gern. Aufgrund der häufig sehr streitigen Konstellation ist es in diesem Zusammenhang regelmäßig sinnvoll, dass sich die Ehepartner jeweils anwaltlich vertreten lassen. 

Adoptionsanträge

Für die Adoption von Minderjährigen oder Volljährigen ist ein Adoptionsantrag erforderlich, der notariell beurkundet werden muss. Dieser wird dann zur Einleitung des gerichtlichen Verfahrens bei dem zuständigen Familiengericht eingereicht. Gerne stehen wir Ihnen zur Vorbereitung und Beurkundung eines Adoptionsantrags zur Verfügung.