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Unternehmenstransaktionen (M&A)

Ein spezieller Fokus unserer Kanzlei liegt auf der Beratung im Zusammenhang mit dem Erwerb und Verkauf von Beteiligungen sowie der sonstigen Umstrukturierung von Gesellschaften jeder Art. Sowohl in Bezug auf Kapitalgesellschaften wie beispielsweise GmbH, AG, SE als auch in Bezug auf Personengesellschaften wie beispielsweise GmbH & Co KG, ohG, KG.

All unsere Berufsträger verfügen über umfassende Transaktionserfahrungen in diesem Bereich. Auch untypische und komplexe Sachverhalte betreuen wir routiniert und lösungsorientiert.

Notarielle Unterstützung

Aufgrund der Komplexität und des notwendigen Verkehrsschutzes in Bezug auf diverse gesellschaftsrechtliche Vorgänge und Beteiligungen bedürfen viele Unternehmenstransaktionen und Umstrukturierungen der Mitwirkung eines Notars. Dies gilt vor allem für Kauf- und Abtretungsverträge (SPA) in Bezug auf Beteiligungen an Gesellschaften bestimmter Rechtsformen insbesondere GmbH, unter bestimmten Umständen auch bei anderen Rechtsformen, wie z.B. der GmbH & Co KG. Auch die Handelsregisteranmeldungen im Falle eines Gesellschafterwechsels bei einer Personenhandelsgesellschaft bedarf der notariellen Mitwirkung. Das Gleiche gilt für sämtliche Umwandlungsvorgänge, wie Formwechsel, Spaltungen oder Verschmelzungen nach dem Umwandlungsgesetz sowie für Anwachsungsmodelle bei den Personenhandelsgesellschaften. 

Bei all diesen Vorgängen unterstützen wir Sie mit unserer umfassenden notariellen Expertise in sämtlichen Stadien entsprechender Transaktionen, also insbesondere durch vorbereitende Beratung, Gestaltung der notwendigen Dokumentation sowie der zügigen Umsetzung und dem reibungslosen Vollzug. Der Sitz der beteiligten Gesellschaften ist dabei nicht relevant. Wir sind – auch notariell – deutschlandweit oder sogar grenzüberschreitend für Sie tätig.

Kauf und Verkauf von Unternehmen und Beteiligungen („SPA“)

Eine unserer Kernkompetenzen liegt in der Beratung im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von Unternehmen jeder Rechtsform insbesondere GmbH, KG, ohG und GmbH & Co KG.

Dabei nehmen wir besondere Rücksicht auf die oft sehr individuelle Konstellation des geplanten Erwerbsvorgangs. Unsere Expertise erstreckt sich auf ein breites Feld möglicher Fallkonstellationen und umfasst beispielsweise den Erwerb durch externe Dritte, durch Mitgesellschafter. oder Familienmitglieder bzw. durch die Geschäftsführung oder Führungspersonal (sog. MBO). In den letzten Jahren waren wir an zahlreichen Unternehmenstransaktionen in verschiedenen Gestaltungsvarianten und Rollen beteiligt.

Sitz und Standort des jeweiligen Unternehmens sind für unsere Tätigkeit nicht von entscheidender Bedeutung. Wir sind für Sie ortsgebunden tätig – auch bei notariellen Vorgängen, soweit die Beurkundung vor Ort stattfindet.

Eine frühe Einbindung ist in diesem Zusammenhang von großem Vorteil, da ggf. sinnvolle Änderungen an der generellen Transaktionsstruktur diverse Folgeänderungen nach sich ziehen. Wir informieren Sie gern. Sprechen Sie uns einfach an.

Private Equity

Private-Equity-Transaktionen bedürfen auch in rechtlicher Hinsicht aufgrund ihrer speziellen Struktur wie beispielsweise Erwerbs- und Finanzierungsstrukturen und Managementbeteiligungen und der vielen Aspekte, die passgenau aufeinander abgestimmt sein müssen, viel Aufmerksamkeit, erhebliches Fachwissen und einer strukturierten Herangehensweise.

Aufgrund unserer regelmäßigen und umfassenden Beteiligung an entsprechenden Transaktionen, haben wir in den letzten Jahren weitreichende Expertise in diesem Zusammenhang erworben. Dies gilt auch für den notariellen Bereich, für den wir u.a. einen strukturierten Prozess zur Unterstützung der Beteiligten und ihren Beratern entwickelt haben. Dieser erleichtert die Kommunikation und  Umsetzung der komplexen Transaktionen. Dies bezieht sich auf alle Phasen entsprechender Transaktionen, von der rechtssicheren Vorbereitung (Gestaltung und Aktivierung der Erwerbsstruktur, Vollmachten etc.), Umsetzung und Implementierung der nach dem Closing erforderlichen Maßnahmen und Schritte, wie beispielweise sog. postakquisatorische Umstrukturierung, Begründung von Organschaften etc..

Ferner beraten wir unsere Mandanten umfassend in Bezug auf die interne Organisation beispielsweise bei der Erstellung von z.B. Musterdokumentation und Vollmachten, Gründung von Vorratsgesellschaften etc.

Venture Capital und Finanzierungsrunden

Die Strukturierung von Venture-Capital-Transaktionen hängt maßgeblich vom jeweiligen Investitionsstatus und Entwicklungsstand der jeweiligen Gesellschaft ab. Die Interessen der jeweiligen Beteiligten müssen dabei in Einklang gebracht werden.

Wir beraten umfassend im Zusammenhang mit entsprechenden Transaktionen und anderen Finanzierungsrunden, insbesondere in der Form von Kapitalerhöhungen mit Zuzahlungen. Dabei sind wir in allen Stadien der Unternehmensentwicklung tätig. Wir beraten sowohl Start-ups als auch etablierte Unternehmen mit Finanzierungsbedarf. Wir begleiten Sie bei allen erforderlichen Schritten. Von der Erstellung der Kapitalerhöhungsdokumentation inklusive der erforderlichen Anmeldungen, über die unmittelbaren gesellschaftsrechtlichen Vertragsgrundlagen bis hin zur Erstellung von individualisierten Beteiligungsverträgen.

Wir verfügen über die notwendige Erfahrung, um eine zeitnahe Umsetzung sicherzustellen.

Umwandlungsvorgänge

Die Gründe für gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungsmaßnahmen sind vielfältig. Dies gilt auch für die hierbei möglichen Gestaltungsoptionen. Eine umfassende Beratung zu den jeweils möglichen Gestaltungen ist daher in aller Regel sinnvoll, idealerweise in enger Abstimmung mit Ihrem steuerlichen Berater.

Wir unterstützen Sie bei allen erforderlichen Schritten und beraten Sie z.B. bei der Wahl des richtigen Umwandlungsmodels, der Vertragsgestaltung und Umsetzung des entsprechenden Vorgangs.

Sprechen Sie uns bei Bedarf einfach an.

Unternehmensnachfolge

Häufig besteht Bedarf, die Übergabe eines Unternehmens aktiv zu gestalten, um die optimale Nachfolge sicherzustellen. Hierbei spielen neben persönlichen auch rechtliche und steuerliche Aspekte eine maßgebliche Rolle. Dies gilt unabhängig davon, ob die Übergabe des Unternehmens zu Lebzeiten oder erst im Erbfall erfolgen soll.

Wir haben viel Erfahrung mit dieser komplexen Schnittstellenthematik, sowohl aus juristischer Sicht als auch im Hinblick auf die oft nicht weniger komplexen persönlichen Umstände entsprechender Vorgänge. Wir begleiten Sie von der Planung der Unternehmensnachfolge über die Umsetzung bis hin zur Einführung des Nachfolgers. Dabei verfügen wir über Expertise in interfamiliären und anderen Konstellationen wie beispielsweise Veräußerungsszenarien. Kompetent, gelassen und nach Ihren ganz eigenen Bedürfnissen.

Erstellungsprozess

  • Für die Erstellung entsprechender Dokumente, benötigen wir die relevanten Informationen. Zur Vereinfachung haben wir für besonders häufige Konstellationen entsprechende Erfassungsbögen entwickelt.

    Wenn Sie uns diese digital ausgefüllt zurücksenden oder gemeinsam mit einer unserer Sachbearbeiterinnen telefonisch vervollständigen, kann der Erstellungsprozess erfahrungsgemäß erheblich beschleunigt werden.

    Die transaktionsrelevanten Erfassungsbögen finden Sie hier:

     

  • Erfassungsbogen Kauf- und Abtretungsvertrag GmbH

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    Selbstverständlich können Sie uns die entsprechenden Informationen aber auch auf andere Weise mitteilen!